Get in touch

Blogs

Startseite >  Blogs

Das abschließende Werk des Kulturtauschjahres zwischen China und Großbritannien! Die riesige Kunstinstallation „Rong“ präsentiert sich auf spektakuläre Weise an den Ufern der Themse!

Time : 2016-01-15

1

2

Um 12 Uhr mittags am 15. Januar 2016 fand die „Abschlusskunstfeier des Jahres der Kulturellen Austausch zwischen China und Großbritannien“ im Potters Fields Park in London statt. Eine Gruppe großformatiger öffentlicher Kunst-Installationskissen – „Rong“ – trat wunderbar auf! Ausgewählte herausragende Künstler aus beiden Ländern nahmen an der vor Ort erfolgenden Schaffung teil und verbreiteten sie über globale Medien, um der Welt die künstlerischen Errungenschaften des chinesisch-britischen Kulturtauschs zu zeigen.

4

Dieses großformatige aufblasbare Gerät wurde vom Künstler Xiao Ge entworfen und vom AERO-Inflatables-Modellteam abgeschlossen. Das Werk ist 6 Meter hoch, 18,5 Meter lang und 18,5 Meter breit und deckt eine Fläche von etwa 7 Kubikmetern ab. Es besteht aus aufblasbaren chinesischen Teekannen und britischen Teekannen und wird aus über 1.000 Stücken bedrucktem Oxford-Stoff genäht. Die beiden Kannen stehen sich gegenüber und ihre Hähne sind miteinander verbunden, als ob sie eine Brücke bauten, die beide verbindet und integriert, was das Band des kulturellen Austauschs zwischen den beiden Ländern symbolisiert.

Abends wurde die öffentliche Kunst-Installationsaufblase "Double Teapot" noch auffallender. Der Unterschied zur vorherigen Version liegt nicht nur in den durch Beleuchtung und Oberflächengraffiti erzeugten visuellen Effekten. Das Wichtigste ist die "Integration" dieses öffentlichen Kunstprojekts. Es vermittelt und fördert eine Einstellung der kulturellen Toleranz und Symbiose. Neben der Tower Bridge am Ufer der Themse in London brachte das Public Relations-Kunstwerk - "Integration" mit Form und Erscheinung von zeitgenössischer Kunst ein perfektes Ende des ersten „Kultur Austausch Jahres“ zwischen China und Großbritannien, das 2015 voller Kreativität war.

6

7